1. Lagebeurteilung
Die gesellschaftliche Entwicklung während der Corona Krise hat gezeigt, dass unser gesellschaftlicher Zusammenhalt in einer Krisensituation schnell in Gefahr gerät. Wir erleben eine fortschreitende Spaltung der Gesellschaft und merken, dass der Raum für einen friedlichen und lösungsorientierten Dialog immer enger wird. Die Politik lässt alternative Sichtweisen auf Ursachen und Lösungen der Krise unberücksichtigt. Gleichzeitig berichten die Leitmedien über diese Sichtweisen zumeist gar nicht oder unter Ausblendung essenzieller wissenschaftlicher Erkenntnisse., die mit den offiziellen Standpunkten nicht übereinstimmen.
Die erlassenen und geplanten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stehen den Ansprüchen einer freien und toleranten Gesellschaft diametral entgegen und werden, sollten sie nicht zurückgenommen werden, zu einer vertieften Spaltung der Gesellschaft führen, die zu einer lang andauernden Krise der Demokratie führen wird.
2. Zielsetzung
Die Initiative von AUFBRUCH ÖSTERREICH zur Überwindung der gesellschaftlichen Spaltung steht für ein freies Leben ohne Grünen Pass und ohne einschränkende Maßnahmen, für eine freie Entscheidung zur Impfung, für ein Miteinander ohne Ausgrenzung und Diskriminierung.
2.1. Für ein freies Leben ohne Grünen Pass und ohne einschränkende Maßnahmen.
Die Zertifikats- und Ausweispflicht bedroht unsere demokratische Ordnung in ihren Grundfesten. Der Grüne Pass, einmal geschaffen und installiert, ist ein repressives Instrument zur dauernden und totalen Kontrolle jedes Einzelnen. Diese kann jederzeit auf beliebige Aspekte des Lebens ausgeweitet und mit anderen digitalen Identitätsdaten jedes Bürgers verknüpft werden.
2.2. Für eine freie Impfentscheidung.
In einer demokratischen Gesellschaft ist die Entscheidung über körperliche Eingriffe das am meisten zu schützende Rechtsgut. Eingriffe, über deren längerfristige Folgen, wenig bis nichts bekannt ist, können niemals verpflichtend erfolgen.
Anzuführen seien in diesem Zusammenhang folgende Rechtsgrundlagen:Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO aus 2005
Artikel 6 – Einwilligung 1. Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf.
Während diese Erklärung, der auch Österreich zugestimmt hat, nur ein Rahmenwerk darstellt, schreibt die deutsche UNESCO Kommission, dass viele dieser Grundsätze – wie eben Artikel 6 über die Einwilligung – bereits „umfassend anerkannt“ sind.Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27.01.2021 über Covid-19-Impfstoffe: Ethische, rechtliche und praktische Erwägungen
7.3.1 Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte
7.3.2 Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte.
Art 6 EUV iVM der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Art 6 des EU Vertrages
1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union lesen wir:
Artikel 3 [Recht auf Unversehrtheit]
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
Im Gegensatz zu den anderen rechtlichen Deklarationen (Unesco, Europarat, Nürnberger Kodex) ist die Charta der Grundrechte via Art 6 EUV teil des europäischen Rechts, welches in Österreich direkte Geltung besitzt (via Beitritts-BVG nach Volksabstimmung über den Beitritt zur EU 1994).
Die Impfpflicht verstoßt somit a priori ohne weiterer Überlegungen gegen Gemeinschaftsrecht.
2.3. Für ein Miteinander in einer freien Gesellschaft.
Wer die Impfpflicht unter den gegebnen Voraussetzungen einführt, findet sich mit einer dauerhaft unfriedlichen Gesellschaft ab. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen, tun dies aus Wissen und Überzeugung und nicht aus “Faulheit” oder “Unwissenheit”. Und viele derer, die sich impfen lassen, tun dies nicht aus Überzeugung, sondern aus Furcht vor Ausgrenzung und Repression. Eine freie Gesellschaft ist nur dann möglich, wenn die persönliche Unversehrtheit gewährleistet ist.
3. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
3.1. Rückbesinnung auf ein effizientes Krisenmanagement
Die bewährten Grundsätze eines effizienten und effektiven Krisenmanagements sind:
- Panik vermeiden
- Reserven bilden
- Umsichtig handeln
Alle drei Grundsätze wurden seit Beginn der Krise nicht beachtet.
3.1.1. Panik vermeiden
Panik wurde und wird aktiv durch Politik und Medien geschürt. Die Krise wird sogar hauptsächlich durch mediale Panik aufrechterhalten (Fokussierung auf nicht repräsentative Einzelfälle statt auf statistische Gesamtanalysen). Entgegen wissenschaftlicher und psychologischer Erkenntnisse wird das Angstszenario aufrechterhalten und weiter vorangetrieben.
3.1.1. Reserven bilden
Seit Beginn der Gesundheitskrise hat man sich nicht über Aufstockung von Intensivbetten und Ausbildung und Einstellung von Pflegekräften gekümmert. Stattdessen wurden hunderte Millionen Steuergeld für propagandistische Medieneinschaltungen, Massentests von Gesunden und Impfbestellungen für Jahre im Voraus ausgegeben ohne im Besitz valider Daten über Effizienz und Sicherheit der Impfstoffe zu sein. Mit den eingesetzten Mitteln hätte man problemlos das Gesundheitssystem auf die gestiegenen Anforderungen einstellen können.
3.1.3. Umsichtig handeln
Es wird nur der Tunnelblick der Molekularbiologen und Virologen berücksichtigt. Andere, vorrangig integrative und holistische wissenschaftliche Perspektiven werden ausgeblendet. Sonstige schwerwiegende gesellschaftliche Folgen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, psychische Folgeerkrankungen, Armut und Arbeitslosigkeit und demokratiepolitische Schäden werden ignoriert.
4. Vorschlag zur Konfliktlösung
AUFBRUCH ÖSTERREICH ist der demokratischen Verfassung verpflichtet, steht für die unveräußerlichen Grund- und Freiheitsrechte und ist für die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger am gesellschaftlichen Leben. Wir laden alle Bürger ein mit uns aufzubrechen und die Stimme für ein friedliches und demokratisches Österreich zu erheben.
Österreich hat sich immer dadurch ausgezeichnet, dass Probleme im Dialog gelöst wurden. Die Pandemie hat den gleichberechtigten Dialog verschüttet. Wir müssen zurück zum Dialog!
Ein Dialog kann aber nur dann sinnvoll geführt werden, wenn er in einem konstruktiven Gesprächsklima stattfindet. Dazu braucht es die Beendigung folgender Maßnahmen:
- Mäßigung der aggressiven und verächtlichen Sprache
- Rücknahme sämtlicher demokratiepolitisch untragbarer Bestimmungen, insbesondere der 2G-Regel
- Rücknahme des Gesetzes zur Einführung der Impfpflicht
AUFBRUCH ÖSTERREICH erachtet die Einrichtung eines institutionalisierten Dialogs, der alle Interessenträger einschließt, als beste Vorgangsweise zur Erreichung der Zielsetzung.
AUFBRUCH ÖSTERREICH möchte die Frage der Krisenbewältigung nicht nur aus medizinischer Sicht beleuchten, sondern ein möglichst breites Spektrum an Disziplinen einbinden, die auch die sogenannten Kollateralschäden mit einbeziehen. Nur eine gesamtheitliche Betrachtung wird ein gut begründetes Maßnahmenpaket ermöglichen. Ein wichtiger Gesichtspunkt wird auch die Frage sein, wie die Regionen am besten eingebunden werden können. Welche Vorgaben sollen zentral vom Bund erfolgen und was kann besser dezentral in den Regionen gelöst werden?
Die Initiative AUFBRUCH ÖSRERREICH bietet eine Plattform, auf der Bürger zu den Zielen der Initiative Stellung nehmen können. Dabei kommt es uns darauf an, dass Meinungen dafür und dagegen frei geäußert werden können. Wir sind überzeugt, dass nur im Dialog die beste Lösung gefunden werden kann.